Bei der Sparda Bank in Augsburg hat mal als Ausländer mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung schlechte Karten wenn man ein Konto eröffnen will.
Eine “interne Regelung” der Bank sagt man brauche eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis) für ein Girokonto. Nun wird eine solche aber unter anderem frühestens nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland erteilt bzw. bei ausländischen Studenten gibt es nur befristeter Aufenthaltsgenehmigungen.
Auch schließt eine befristeter Aufenthaltsgenehmigung ggf. auch die Erlaubnis für eine uneingeschränkte Erwerbstätigkeit ein, wozu man zur Entgeldabrechnung natürlich ein Konto braucht.
Entweder hat die Bank keine Ahnung im Umgang mit Ausländern, oder aber man interessiert sich nur für ein bevorzugtes Clientel und trifft für alle anderen entsprechende “interne Regelungen”.
Eine schriftliche Anfrage an die Bank zur Klärung und Erläuterung derartiger Regelungen ist bisher noch unbeantwortet.
Ich sollte vielleicht noch erwähnen, meine Ehefrau benötigt das Konto, und ich bin auch noch langjähriger Kunde in dieser Bank.
Update:
Das Problem scheint jedenfalls nicht neu zu sein, hier vom Januar 2005:
“Freischaffende, Künstler und Arbeitslose nehmen wir nicht auf.”
Update 2:
Nach einer schriftlichen Beschwerde lenkt man bei der Sparda Bank Augsburg plötzlich ein und bietet an, daß Girokonto denoch zu eröffnen:
gen partnerschaftlichen Zusammenarbeit anbieten, das Girokonto in Ihrem persönli-
chen Fall dennoch zu eröffnen.”
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